Information der Öffentlichkeit entsprechend Anhang V der 12. BImSchV
- Firma Süd-West-Chemie GmbH
Pfaffenweg 18
89231 Neu-Ulm
Telefon 0731 70 70 7 – 0
Homepage www.sued-west-chemie.de
- Die Firma Süd-West-Chemie GmbH unterliegt auf Grund ihrer Lagerhaltung von toxischen Stoffen (Nr. 1.1.2 und 1.1.3 nach Anhang 1 der 12. BImSchV) und gewässer-gefährdenden Stoffen (Nr. 1.3.1 und 1.3.2 nach Anhang 1 der 12. BImSchV) der Störfall-Verordnung. Entsprechend wurden die Angaben nach § 7 Absatz 1 der 12. BImSchV dem Landratsamt Neu-Ulm, Fachbereich 41 „Immissionsschutz und Abfallrecht“ gem. § 20 Abs. 1 angezeigt.
- In der Firma Süd-West-Chemie GmbH wird eine „Anlage zur Herstellung von Kunstharzen durch chemische Umwandlung“ betrieben. In ihr werden Duroplaste durch Polykondensation von Phenol und Formaldehydlösung hergestellt. Die Lagerung der Stoffe erfolgt in dafür zugelassenen und von den Behörden genehmigten Lägern.
- Bei den Stoffen, die möglicherweise für einen Störfall relevant sein können, handelt es sich insbesondere um:
- Phenol:
- Phenol ist akut toxisch beim Verschlucken, bei Hautkontakt und beim Einatmen
- Formaldehydlösung 40%ig:
- Formaldehydlösung ist akut toxisch beim Verschlucken, bei Hautkontakt sowie beim Einatmen und kann Krebs erzeugen
- Der Eintritt eines Störfalles in der Süd-West-Chemie GmbH ist nach menschlichem Ermessen so gut wie ausgeschlossen. Zu dieser Aussage sind wir durch eine Störfall- und Ausbreitungsbetrachtung für das Szenario einer störfallrelevanten Freisetzung im Bereich des Lagers Durchgeführt hatte dies eine kompetente Überwachungsorganisation. Im Ergebnis kamen die Sachverständigen zu dem Ergebnis, dass der Vergleich der ermittelten maximalen Immissionswerte im Bereich der beginnenden Wohnbebauung (Aufpunkt 100 m) mit den beschriebenen Konzentrationswerten von ERPG 1/2/3-, VCI-, IDLH-Werten auch bei ungünstigen Ausbreitungsbedingungen mit dem unterstelltem Szenario nicht zu erwarten sind. Eine ernsthafte Gefahr im Bereich der benachbarten Wohnbebauung außerhalb der Werksgrenzen besteht also nicht. Lediglich innerhalb des Firmengeländes im Nahbereich des Lagers muss mit Überschreitungen der Störfallbeurteilungswerte gerechnet werden
Bei einem Störfall, der entgegen allen Berechnungen und Einschätzungen doch zu einer Beeinträchtigung des SWC-Umfeldes führen würde, kommt die Neu-Ulmer Feuerwehr zum Einsatz, die dann per Lautsprecher die umliegenden Einwohner und Gewerbetreibenden informiert, welche Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind.
Weitere Informationen über Verhaltensweisen bei Vergiftungserscheinungen können über die Giftnotzentrale München (089 19240) eingeholt werden.
- Die letzte Vor-Ort-Besichtigung der Süd-West-Chemie GmbH nach § 17 Absatz 2 fand am 07.10.2019 statt. Die Störfallinspektion wird vom Landratsamt Neu-Ulm (Immissionsschutz, Abfall, Wasserrecht, Katastrophenschutz, Brandschutz) sowie der Regierung von Schwaben (Gewerbeaufsicht, Technischer Umweltschutz) und der Stadt Neu-Ulm durchgeführt (Bauaufsicht).
- Die weiteren Informationen zur letzten Vor-Ort-Besichtigung können beim Landratsamt Neu-Ulm, Fachbereich 41 „Immissionsschutz und Abfallrecht“ eingeholt werden. Nähere Informationen zum Überwachungsplan nach § 17 Abs. 1 der 12. BImSchV gibt es bei der Regierung von Schwaben, Sachgebiet 50 „Technischer Umweltschutz“.
- Einzelheiten über die Verfügbarkeit weiterer Informationen gibt es ebenfalls beim Landratsamt Neu-Ulm, Fachbereich 41 „Immissionsschutz und Abfall“.